Zwangsvollstreckungsrecht

Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet sowohl in Deutschland als auch in der Türkei Unterstützung bei Eintreibungen von Forderungen im Gebiet des Zwangsvollstreckungsrechts an. Sowohl bei privaten Forderungen als auch Gesellschaftsforderungen werden in der Türkei und in Deutschland Nachforschungen über Vermögen getätigt und dementsprechend Vollstreckungsverfahren gegen den Schuldner eingeleitet.

In beiden Ländern werden zunächst das Vermögen der Schuldner festgestellt und die Einzugsfähigkeit der Forderungen bewertet. Anschließend werden die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerunternehmen oder -personen eingeleitet und der Einzug von Forderungen gegen die Schuldner durchgeführt.

Unsere Tätigkeiten im Bereich der Zwangsvollstreckung in der Türkei und in Deutschland sind wie folgt:

  1. Feststellung des beweglichen/unbeweglichen Vermögens,
  2. Mahnungen an Schuldner vollziehen,
  3. Außergerichtliche Einigung des Einzugs von Forderungen,
  4. Einleitung von Vollstreckungsverfahren, 
  5.  Vornehmung von Pfändungsmaßnahmen,
  6. Einleitung von Forderungsklagen,
  7. Klagen gegen den Schuldner, um eine Übereignung seines Vermögens an Dritte zu verhindern,
  8. Vereinbarung von Protokollen über Forderungseinzüge,
  9. Einleitung von Vollstreckungsverfahren für Schecks, Schuldscheine und andere Wertpapiere.