Die Anerkennung und Vollstreckung deutscher gerichtlicher Ehescheidungsurteile in der Türkei

Die Zahl der in Deutschland lebenden türkischen Staatsbürger ist auf drei Million gestiegen. Diese Zahl bedeutet auch, dass türkischstämmige Bürger die größte ausländische Bevölkerung bzw. 10% der ausländischen Bevölkerung ausmachen.

Die in Deutschland lebenden türkischen Bürger heiraten des Öfteren auch in der Türkei oder lassen sich in der Türkei durch das Gericht scheiden.

Wenn die Ehegatten sich in Deutschland scheiden lassen, müssen sie das deutsche gerichtliche Scheidungsurteil in der Türkei anerkennen lassen. Andernfalls bleiben sie beim türkischen Bürgeramt im Stammbuch als „Verheiratet“ eingetragen. Diese falschen Personalien führen in Zukunft zu vielen Schwierigkeiten, insbesondere bei Vermögens- und Erbangelegenheiten.

Die deutschen Ehescheidungsurteile sind in der Türkei ungültig. Sie haben keine juristische Bedeutung, solange sie nicht durch das türkische Gericht anerkannt und vollstreckt worden sind.

Durch die Anerkennung und Vollstreckung erhalten die deutschen Gerichtsurteile auch in der Türkei Gültigkeit. Dadurch können geschiedene Personen, ihre persönlichen Daten als „geschieden“ umändern lassen. Andernfalls können geschiedene Personen laut der türkischen Gesetze mit niemand anderem heiraten. Dabei ist es irrelevant, ob die Betroffenen deutsche Staatsbürger sind oder die „Mavi Kart“ (Blaue Ausweis) im Besitz haben.

Aus diesen Gründen muss man die Anerkennung und Vollstreckung der gerichtlichen Urteile unbedingt vollziehen lassen.

1. Was bedeutet Anerkennung und Vollstreckung der gerichtlichen Urteile?

Anerkennung bedeutet, dass die ausländischen Gerichtsurteile in der Türkei als schlüssiger Beweise oder endgültiges Urteil angesehen werden dürfen.

Vollstreckung bedeutet, dass die ausländischen Gerichtsurteile in der Türkei vollstreckt werden können.

Beispielsweise kann die Ehe in Deutschland geschieden worden sein und anschließend kann dieses Urteil in der Türkei anerkannt werden lassen.

Oder auch wenn das deutsche Gericht über die Vormundschaft und den Unterhalt des Kindes entschieden hat, muss das Urteil in der Türkei vollstreckt werden.

2. Wie kann man ein deutsches Gerichtsurteil in der Türkei anerkennen lassen?

Zunächst muss das Urteil durch ein deutsches Gericht entschieden worden sein.

Das Urteil muss durch ein Zivilgericht entschieden worden sein. Die Ehescheidung wird in Deutschland durch ein zivilrechtliches Verfahren entschieden. Deswegen kann dieses Urteil in der Türkei anerkannt werden. Zudem müsste dieses Urteil endgültig und mit der öffentlichen Ordnung vereinbar sein.

3. Wie kann man ein deutsches Gerichtsurteil in der Türkei vollstrecken lassen?

Wenn man ausländische gerichtliche Urteile in der Türkei vollstrecken lassen möchte, muss man das türkische Internationale Privatrecht (IPR) in Betracht ziehen. Laut diesem Gesetz muss man für die Vollstreckung eines deutschen gerichtlichen Urteils einige Voraussetzungen erfüllen.

Nach § 50 des türkischen Internationalen Privatrechts sind diese Voraussetzungen:

  1. a) Das Urteil durch ein Gericht abgegeben worden sein.
  2. b) Dieses Urteil muss durch ein zivilrechtliches Gericht abgegeben worden sein.
  3. c) Das Urteil muss mit der öffentlichen Ordnung vereinbar sein.

4. Anforderungen für die Vollstreckung eines Urteils in der Türkei

Für die Vollstreckung eines deutschen gerichtlichen Urteils muss man zunächst eine Klage beim zuständigen Gericht erheben.

Die Vollstreckung muss beim zuständigen Gericht schriftlich beantragt werden. Laut § 52 des türkischen IPR muss der Antrag folgendes enthalten:

a) Name und Adresse des Antragstellenden und Antragsgegnern.

b) Vollständige Name und Land des Gerichts, welche über die Ehescheidung entschieden hat, das genaue Datum und eine kurze Zusammenfassung des Urteils.

c) Wenn man lediglich einen Teil des Urteils vollstrecken lassen möchte, muss man dies bei Antragstellung ausdrücklich niederschreiben.

Zudem muss eine Bescheinigung über den Nachweis der Endgültigkeit des Urteils dem Antrag beigefügt werden.

5. Urteil über die Vollstreckung des deutschen gerichtlichen Urteils in der Türkei

Das türkische Gericht kann über die Vollstreckung oder Teilvollstreckung des deutschen gerichtlichen Urteils entscheiden. Anschließend kann dieses Urteil in der Türkei vollstreckt werden.

Durch dieses Vollstreckungsurteil werden die deutschen gerichtlichen Ehescheidungsurteile in der Türkei gültig. Diese Vollstreckung wird sich auf die Vormundschaft und den Unterhalt des Kindes auswirken.

6. Probleme, die entstehen, wenn deutsche Ehescheidungsurteile in der Türkei nicht vollstreckt werden

a) Wenn die Ehe in Deutschland aufgelöst wird, muss diese Ehescheidung in der Türkei vollstreckt werden lassen. Andernfalls bleibt man beim türkischen Melderegister weiterhin als „verheiratet“ eingetragen.

b) Weil man beim türkischen Melderegister als „verheiratet“ vermutet wird, kann man nach den türkischen Gesetzen mit niemand anderem heiraten.

c) Nach Auflösung der Ehe brauchen Ehepaare das türkische Anerkennungsurteil für die Teilung des Vermögens oder das Eigentum über unbewegliche Sachen, die in der Türkei sind. Aus diesem Grund müssen geschiedene Personen, die Anerkennung und Vollstreckung des deutschen gerichtlichen Urteils in der Türkei vollziehen. Andernfalls verjähren ihre gesetzlichen Ansprüche.

7. Schlussbetrachtung

Geschiedene Personen sollten das deutsche gerichtliche Ehescheidungsurteil in der Türkei, so schnell wie möglich, anerkennen und vollstrecken lassen. Solange dies nicht vollzogen wird, bleiben die Scheidung und das Urteil in der Türkei ungültig. Auch ist dies notwendig, um zukünftig unterschiedliche Probleme vorzubeugen.

Rechtsanwalt Anıl Coşkun (LL.M.)

 

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