Türkisches Handelsrecht und Internationales Handelsrecht

Die Türkei hat im nationalen und internationalen Handel in den letzten Jahren entscheidende Fortschritte erlangt. Unter den Gründen für diese Fortschritte sind die geografische Lage, das Ankurbeln von Investitionen, die demografische Struktur des Landes und die steigende Arbeitskraft aufzuzählen. Dass international zunehmende Handelsvolumen erhöht auch die Aktivitäten des Handels in unserem Lande. Türkischen und ausländischen Investoren, die in der Türkei Investitionen tätigen möchten, werden von unserer Kanzlei bei der Unternehmensgründung, bei Verträgen mit Gesellschaftern, behördlichen Tätigkeiten sowie jeglichen anfallenden rechtlichen Angelegenheiten unterstützt. Auch Deutsche und ausländischen Investoren, die in Deutschland Investitionen tätigen möchten, werden von unserer Kanzlei bei der Unternehmensgründung, bei Verträgen mit Gesellschaftern, behördlichen Tätigkeiten sowie jeglichen anfallenden rechtlichen Angelegenheiten unterstützt.

Unsere Kanzlei betreut im Bereich des deutschen und türkischen Handelsrechts Kapitalgesellschaften bei all ihren rechtlichen Bedürfnissen. Unter diese fallen die Unternehmensgründung in Deutschland und der Türkei, Geschäftsführung, Betriebsaufsicht, Vorstandsrat, Generalversammlung, Vorstandsangelegenheiten, Beratung bezüglich der Gesellschafterversammlungen, Fusion und Übernahme, die Veröffentlichung der Unternehmen, Handelsverträge, die Verhältnisse zu den Mitarbeitern, Handelsschulden und die Prüfung der Forderungen, die Insolvenzaufschiebung von Unternehmen, Liquidationen, Schriftverkehr mit öffentlichen Behörden, Vertragsunterzeichnungen mit anderen Gesellschaften und Aufenthaltsgenehmigungen der Gesellschafter.

Anzumerken ist zudem, dass in unserer Rechtsanwaltskanzlei durch die juristische Ausbildung sowohl in Deutschland als auch in der Türkei eine qualitative Basis für eine hilfreiche Rechtsberatung der Mandanten bezüglich beider Länder möglich ist.

Internationales Handelsrecht

Durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Türkei sind die türkischen Zollgesetze geändert worden. Im Rahmen dieses Übereinkommens ist das türkische Zollgesetz (4458 sayılı Gümrük Kanunu) verabschiedet worden. Es trat im Jahr 1999 in Kraft. Diejenigen, die mit den türkischen Zollämten zu tun haben, müssen die Regelungen dieses Gesetzes einhalten. Durch unser Handelsgesetz wurde das türkische Handelsrecht erweitert und an die Satzungen der Europäischen Union angepasst. Diese Fortschritte führten zu Steigerungen der Handelsgeschäfte in unserem Lande.

Im Bereich des Internationalen Handelsrechts bietet unsere Rechtsanwaltskanzlei ihren Mandanten sowohl in Deutschland als auch in der Türkei Rechtsberatung und anwaltliche Tätigkeiten an. Neben der Lösung von Rechtsstreitigkeiten von Unternehmen in Deutschland und der Türkei, setzen wir uns auch für die Probleme unserer Mandanten bei Handelsgeschäften in diesen Ländern ein. Insbesondere bei Anliegen wie Verträge auf Deutsch und Türkisch vorzubereiten, Schriftverkehr mit Behörden zu führen, Eintreibungen von Forderungen, Rückgabe defekter Waren, Klagen in Deutschland und der Türkei einleiten, gerichtliche Mahnbescheide vollziehen, internationale Verträg vorbereiten, Beilegung von vertraglichen Widersprüchen usw. bietet unsere Rechtsanwaltskanzlei ihren Mandanten juristischen Unterstützung an.

Unsere Kanzlei bietet folgende Dienstleistungen im Gebiet des Internationalen Handelsrechts an:

  1. Rechtsberatung im Bereich des internationalen Handels und im Zollbereich,
  2. Gründungen von Gesellschaften in Deutschland und der Türkei,
  3. Eintreibung von Forderungen, gerichliche Mahnbescheide, Einleitung von Klageverfahren in Deutschland und der Türkei,
  4. Verfolgung von Konkurs- und Konkordatgeschäften,
  5. Lösung aller rechtlichen Schwierigkeiten bei Zollbehörden und anderen Regierungsbehörden in Deutschland und der Türkei,
  6. Vorbereitung internationaler Handelsabkommen über den Export/Import,
  7. Angelegenheiten von Zwangsvollstreckungsbekanntmachungen bezüglich Zwangsvollstreckungswaren in Lagern oder vorübergehenden Lagerräumen, 
  8. Jegliche Tätigkeiten im Bereich von Freihandelszonen,
  9. Finanzierung des Außenhandels, internationale Liefer- und Zahlungsmethoden,
  10. Juristische Beratung beim internationalen Handel und in Bereichen des Zolls,
  11. Juristische Hilfe aufgrund steuerlichen Streitigkeiten am Zoll,
  12. Internationaler Transport, Warenaustausch, registrierte Käufe und Verkäufe,
  13. Verhinderung schwerer Zollgebühren und Strafen aufgrund falscher Handlungen der Verwaltung,

Rechtsberatung über alle zollrechtlichen Rechtsstreitigkeiten.