Vertragsrecht

Unsere Kanzlei bietet ihren Mandanten rechtliche Unterstützung im Vertragsrecht sowohl in Deutschland als auch in der Türkei an. Dabei befassen wir uns sowohl mit der Vorbereitung von deutschen als auch türkischen Verträgen. Der Hauptzweck unserer Kanzlei besteht darin, dass die vorbereiteten Verträge individuell an die Bedürfnisse der Mandanten angepasst werden und ihrem Zweck dienen. In allen Phasen eines Vertragsabschlusses von der Erstellung des Vertragsinhaltes bis zur Unterzeichnung stehen wir unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite. 

Unsere Rechtsanwaltskanz bietet Unterstützung auf deutscher und türkischer Sprache bei Verträgen bezüglich beweglichen und unbeweglichen Sachen, Gesellschaftsverträgen, Handelsverträgen, Kaufverträgen, Werkverträgen, Bauverträgen, Schenkungsverträgen, Dienstverträgen, und auch sonstigen Verträgen, die besondere Eigenschaften besitzen wie Franchising, Know-How und Lizenzverträge. Es wird eine umfassende Beratung und Bereitstellung unserer Dienste in diesen Gebieten angeboten.

Wir stellen für unsere Mandanten besondere Verträge auf deutscher und türkischer Sprache zur Verfügung und kontrollieren auch Verträge, die unsere Mandanten in jeglicher juristischer Hinsicht betreffen. Beispiele für diese Verträge sind: 

  1. Verträge über bewegliche und unbewegliche Sachen,
  2. Allgemeine Kaufvoraussetzungen,
  3. Dienstverträge,
  4. Leiharbeitsverträge,
  5. Agenturverträge,
  6. Handelsverträge,
  7. Bauverträge,
  8. Franchisingverträge, Konzessionsvereinbarungen, Marken- und Lizenzverträge,
  9. Gesellschaftsverträge,
  10. Verträge im Gebiet des Sportrechts,
  11. Verträge im Gebiet des Familienrechts (z.B. Gütertrennungsverträge),
  12. Transportverträge,
  13. Werkverträge.