Internationales Recht und Ausländerrecht

Unsere Rechtsanwaltskanzlei vollzieht die Anerkennung und Vollstreckung von deutschen und auch anderen ausländischen Urteilen (Scheidung, Erbe, Forderungen, Schadensansprüche etc.) oder Schiedssprüchen in der Türkei. Zudem wird auch die Anerkennung oder Vollstreckung von türkischen Urteilen in Deutschland ebenfalls von unserer Seite vollzogen.

Durch unsere juristische Ausbildung im internationalen Recht in Deutschland und der Türkei können wir unseren Mandanten ein breites Spektrum an Beratung anbieten. Basierend auf unseren Kenntnissen und Erfahrungen mit dem Haager Übereinkommen über die rechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über internationales Kaufrecht (CISG) und vielen weiteren internationalen Abkommen stehen wir unseren Mandanten auf dem Gebiet des internationalen Rechts zur Verfügung.

Unsere Kanzlei kümmert sich um die Antragstellungen von Aufenthaltserlaubnissen und Arbeitserlaubnissen für Personen in der Türkei oder Deutschland und bietet auch Beratung in diesen Gebieten an. Mandanten, die in der Türkei oder Deutschland leben oder leben möchten, bieten wir zudem jegliche rechtliche Unterstützung bei allen Vorgängen und Problemen in Behörden und Ämtern an.

Neben Beantragung von Arbeitserlaubnissen und Aufenthaltsgenehmigungen unserer Mandanten in Deutschland und der Türkei, Verfolgung der Vorgänge und der Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft, beschäftigen wir uns zudem mit allen anfallenden rechtlichen Angelegenheiten, die sich im Hinblick auf das Ausländerrecht ergeben. Wir betrachten es als Selbstverständnis, sowohl den einheimischen als auch ausländischen Staatsbürgern, sei es als natürliche Person oder juristischen Personen, unter anderem folgende Dienstleistungen anzubieten:

  1. Aufenthaltsgenehmigung und Aufenthaltsverlängerung für Personen, die in der Türkei oder in Deutschland leben möchten, die Verfolgung der Angelegenheit und Vervollständigung,
  2. Eigentum an unbeweglichen Sachen von Personen in Deutschland und in der Türkei, zudem Beratung im Grundstücksrecht und Erbrecht
  3. Beantragung der türkischen Staatsangehörigkeit ausländischer Bürger und Verfolgung des Verfahrens bis zur Beendigung gemäß des 5901 Sayılı Türk Vatandaşlığı Kanunu (Türkische Staatsangehörigkeitsgesetz)
  4. Rechtliches Verfahren bei Abgabe der türkischen Staatsangehörigkeit vor der zuständigen Entscheidungsbehörde gemäß des 5901 Sayılı Türk Vatandaşlığı Kanunu (Türkische Staatsangehörigkeitsgesetz)
  5. Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen ausländischer Gerichte in der Türkei oder in Deutschland, damit diese ihre Gültigkeit erlangen,
  6. Ebenfalls ist die Anerkennung und Vollstreckung von türkischen Entscheidungen in Deutschland möglich, damit diese ihre Gültigkeit erlangen,
  7. Die Leitung des gesamten Schriftverkehr mit deutschen und türkischen Behörden,
  8. Verteidigung der Rechte unserer Mandanten auch vor öffentlichen Behörden im Hinblick auf internationale Verträge.