Gesellschaftsrecht

Türkischen und ausländischen Investoren, die in der Türkei Investitionen tätigen möchten, werden von uns bei der Unternehmensgründung, Bankkonteneröffnung, bei Gesellschaftsverträgen, jeglichem Schriftverkehr mit Behörden, bei Unterzeichnung von Verträgen mit anderen Gesellschaften sowie jeglichen anfallenden rechtlichen Angelegenheiten in Deutschland und der Türkei unterstützt.

Unsere Kanzlei betreut im Bereich des Handelsrechts Kapitalgesellschaften bei ihren rechtlichen Bedürfnissen in Deutschland und der Türkei. Unter diese fallen: Unternehmensgründung in Deutschland und der Türkei, Geschäftsführung, Betriebsaufsicht, Vorstandsrat, Generalversammlung, Vorstandsangelegenheiten, Beratung bezüglich der Gesellschafterversammlungen, Fusion und Übernahme, die Veröffentlichung der Unternehmen, Handelsverträge, die Verhältnisse zu den Mitarbeitern, Handelsschulden und die Prüfung der Forderungen, die Insolvenzaufschiebung von Unternehmen, Liquidationen, Schriftverkehr mit öffentlichen Behörden, Vertragsunterzeichnungen mit anderen Gesellschaften, Forderungseintreibungen in Deutschland und der Türkei, gerichtliche Mahnbescheide, Klageverfahren und Klageverfolgung.

Unsere Anwaltskanzlei bietet Dienstleistungen nach den Anforderungen der Unternehmen an und stellt typengerechte Verträge zusammen. Während der Vorbereitung des Vertrags werden alle Verantwortlichkeiten und Pflichten der Parteien bewertet und ausgewogene Verträge vorbereitet, um Konflikte zwischen den Parteien zu verhinden und beide Parteien zu schützen. Darüber hinaus bietet unsere Kanzlei Beratungsdienstleistungen für Umstrukturierungen von Unternehmen, Kapitalerhöhungen, Reduzierungen, Typwechsel, Konkordate, Aufschub von Konkursen, Konkurse, Liquidationen und ähnlichen Angelegenheiten an.

Anzumerken ist zudem, dass in unserer Rechtsanwaltskanzlei durch die juristische Ausbildung sowohl in Deutschland als auch in der Türkei eine qualitative Basis für eine hilfreiche Rechtsberatung der Mandanten bezüglich beider Länder möglich ist.