Das Internationale Zivilprozessrecht („IZPR“) beschäftigt sich mit auslandsbezogenen Sachverhalten. Im IZPR ist auf die gesamten Rechtsvorschriften der ausländischen Prozessrechtsverhältnisse Bezug genommen worden. Dagegen geht es beim Internationalen Privatrecht darum, welches Recht bei auslandsbezogenen Rechtsverhältnissen anwendbar ist. Daneben ist die Schiedsgerichtsbarkeit im 10. Buch der ZPO geregelt. Bei dem Schiedsgericht werden die Rechtsstreitigkeiten durch die Schiedsrichter …